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Psychische Gefährdungsbeurteilung

Die psychische Gefährdungsbeurteilung untersucht, welche Faktoren im Arbeitsalltag die mentale Gesundheit der Mitarbeitenden beeinflussen. Dazu gehören unter anderem Arbeitsorganisation, Arbeitsmenge, Zeitdruck, Führungsstil oder das soziale Miteinander.

Ziel ist es, Belastungen frühzeitig sichtbar zu machen und mit passenden Maßnahmen vorzubeugen. Auf diese Weise fördern Sie nicht nur das Wohlbefinden Ihrer Beschäftigten, sondern stärken auch Motivation, Zufriedenheit und Leistungsfähigkeit im Unternehmen.

Unternehmen, die diesen Ansatz konsequent umsetzen, profitieren nicht nur von einem gesundheitsförderlichen Umfeld, sondern häufig auch von höherer Motivation und Leistungsfähigkeit der Mitarbeitenden.

Rechtliche Grundlagen

Die Gefährdungsbeurteilung ist in Deutschland seit dem Inkrafttreten des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG §§ 5 und 6) im Jahr 1996 gesetzlich verpflichtend.

Seit der Überarbeitung Ende 2013 werden psychische Belastungen explizit in § 5 ArbSchG als zu berücksichtigende Gefährdungen bei der Gefährdungsbeurteilung aufgeführt

Der Zweck dieses Gesetzes ist es, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu schützen und zu verbessern.

§5 verpflichtet Arbeitgeber, Gefährdungen der Beschäftigten systematisch zu beurteilen – also körperliche wie auch psychische Belastungen zu ermitteln und zu bewerten.

§6 schreibt vor, dass diese Gefährdungsbeurteilung dokumentiert werden muss, damit Transparenz besteht und Schutzmaßnahmen nachvollziehbar sind.

Ziele der psychischen Gefährdungsbeurteilung

Die psychische Gefährdungsbeurteilung verfolgt mehrere zentrale Ziele:

Belastungen sichtbar machen:

Psychische Anforderungen wie Zeitdruck, ständige Erreichbarkeit oder Konflikte im Team sollen erkannt und bewertet werden.

Gesundheit schützen

Risiken für Stress, Erschöpfung oder andere psychische Belastungen sollen reduziert oder vermieden werden.

Arbeitsbedingungen verbessern

Durch geeignete Maßnahmen wird die Arbeitsorganisation optimiert und ein gesundes, motivierendes Umfeld geschaffen.

Rechtliche Vorgaben erfüllen

Unternehmen erfüllen ihre Pflicht nach dem Arbeitsschutzgesetz und dokumentieren wirksame Schritte für den Gesundheitsschutz.

Insgesamt dient die psychische Gefährdungsbeurteilung dazu, die mentale Gesundheit der Beschäftigten zu stärken und die Leistungsfähigkeit des Unternehmens langfristig zu sichern.

Psychische Belastungen zählen zu den häufigsten Ursachen für langfristige Erkrankungen von Beschäftigten. Anders als körperliche Gefahren sind sie oft schwerer zu erkennen, weshalb eine fachkundige Analyse der belastenden Faktoren besonders entscheidend ist.

Zahlen & Fakten 

Die psychische Gefährdungsbeurteilung verfolgt mehrere zentrale Ziele:

Mit durchschnittlich 22,3 Arbeitsunfähigkeitstagen je Beschäftigten blieben die krankheitsbedingten Ausfälle nahezu unverändert gegenüber 2023.

Drei Krankheitsarten sind für mehr als die Hälfte aller Fehltage verantwortlich: Muskel-Skelett-Erkrankungen (20,3 Prozent), Atemwegserkrankungen (19,7 Prozent) und psychische Erkrankungen (17,4 Prozent) machen zusammen 57,4 Prozent aller Arbeitsunfähigkeitstage aus.

Psychische Erkrankungen sind der Krankmacher mit der längsten Dauer: Sie führen im Durchschnitt zu mehr als fünf Wochen Ausfall und belasten damit die Gesundheit der Beschäftigten sowie die Unternehmen und Betriebe am stärksten.

Die Zahl der Krankheits- oder Arbeitsunfähigkeitstage wegen psychischer Erkrankungen lag 2022 mehr als doppelt so hoch wie noch 20 Jahre zuvor. So ist die Zahl von 61. Mio auf 132 Mio. gestiegen.

Ihr Weg mit uns zur Psychischen Gefährdungsbeurteilung in Ihrem Unternehmen

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Kostenloses Erstgespräch

Absprachen Prozess & Fragenkatalog

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Analyse der Belastungen

z.B. Befragungen, Interviews, Workshops

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Auswertung & klare Handlungsempfehlungen

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Maßnahmenplan zur nachhaltigen Umsetzung

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Evaluationsworkshop

Beratung

Gerne beraten wir Sie telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch vor Ort in Ihrem Unternehmen.

Sprechen Sie direkt mit Tilman Siebert: