08.06.2020

Warum Krankenkassen die Kosten unserer Präventionskurse erstatten

Bewegungsmangel, Stress oder Ernährungsfehler begünstigen die Entstehung vieler Erkrankungen. Diese Lebensgewohnheiten sind jedoch veränderbar. Die gesetzlichen Krankenkassen setzen deshalb auf Prävention. Gleiches gilt für den Staat, der mit dem § 20 SGB V die Durchführung von Präventionskursen fördert. Er verpflichtet die gesetzlichen Krankenkassen zur finanziellen Förderung entsprechender Kurse. Die finanzielle Förderung soll soziale und persönliche Ungleichheiten beseitigen.

Präventionskurse bieten Vorteile für Krankenkassen

Gesundheitskurse sind für die Krankenkassen ein wichtiges Mittel, um ihre Versicherten an einen gesunden Lebensstil heranzuführen. Bei den Kursen geht es beispielsweise um Sport oder auch um Methoden zur Stressbewältigung. Für die Krankenkassen macht das auch wirtschaftlich Sinn: Wenn sie ihre Versicherten heute von einem gesunden Lebensstil überzeugen, bleiben ihnen morgen die Kosten für teure Behandlungen erspart.

Für die Versicherten sind die Kurse somit oft kostenlos, gelegentlich müssen aber circa 10 bis 30 Prozent der Gebühren selbst übernommen werden. Wie hoch die Erstattung ist, hängt von der jeweiligen Krankenkasse ab. Am besten setzt man sich bereits im Vorfeld mit seiner eignen Krankenkasse in Verbindung, um die Kostenerstattung zu klären.

Welche Kriterien müssen die Kurse erfüllen?

Eine Förderung nach § 20 SGB V ist allerdings nur möglich, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind:

  • Der jeweilige Kurs und der Kursleiter selbst muss eine Zertifizierung für Präventionskurse und eine entsprechende Zulassung nach § 20 SGB V vorweisen.
  • Dem Kurs liegt ein wissenschaftlich begründetes Konzept vor.
  • Der Kurs findet in Gruppen statt, die etwa aus 10 bis 15 Personen bestehen.
  • Im Bereich „Bewegung“ sollen die Teilnehmer animiert werden, sportliche Aktivitäten in ihren Alltag einzubauen.


In den vergangenen Jahren hat sich das Verhältnis zwischen Krankenkassen und zertifizierten Anbietern von Präventionskursen ständig verbessert. Mittlerweile existieren klare Regelungen, die die Vorgaben des § 20 SGB V umgrenzen. Die genaue Ausgestaltung der Präventionsmaßnahmen legt der "Leitfaden Prävention" fest, auf den sich alle gesetzlichen Krankenkassen geeinigt haben.

Dabei spielt die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) ebenfalls eine wichtige Rolle. Sie ist eine Kooperationsgemeinschaft von gesetzlichen Krankenkassen mit dem Ziel die Qualität von Präventionskursen zu gewährleisten. Die ZPP prüft dafür alle potenziellen Kursangebote nach einheitlichen Kriterien und vergibt ein Prüfsiegel.


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